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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitig angesetztem Hüttenberger Tor. Das mit einem Sockel ausgestattete, vollständig verputzte Wohnhaus, das im 18. oder vielleicht noch im 17. Jahrhundert entstanden sein dürfte, zeigt einen leichten Überstand des Obergeschosses und wahrt insgesamt die ursprünglichen Proportionen einschließlich des steilen Satteldaches. Bei der zugehörigen Toranlage handelt es sich um ein überdachtes Tor mit eingeschnittener Pforte aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Es hat bogige Abschlüsse, die bei der Torfahrt durch kurze Kopfbänder, bei der Pforte durch Winkelbänder gebildet werden. Wichtige gestalterische Details sind die Zahnschnittreihe am Rähmholz, das Kerbschnittband, das die Torfahrt umgibt, und die als Radbild gefassten Sechssterne auf den Ständern, die in Höhe der Ansätze der Kopfbänder angebracht sind. Wohnhaus und Tor sind Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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