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Dreizoniges Fachwerkwohnhaus in traufständiger Ausrichtung. Der langgestreckte Bau zeigt auf der Rückseite und den Giebelseiten kräftiges Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Wichtige Merkmale sind das stark ausgeprägte Quergebälk mit profiliertem Rähm und profilierter Schwelle, die bis auf den Sockel gehenden Eckständer sowie die geschosshohen, leicht gekrümmten Verstrebungen, die im Obergeschoss eine regelmäßige, zur Symmetrie tendierende Abfolge ergeben. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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