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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das auf einem Sockel errichtete Gebäude wahrt in Ober- und Dachgeschoss regelmäßiges, an der Giebelseite symmetrisch ausgeführtes Fachwerk. Wichtige Details sind die kräftigen, mit Schrägstreben ausgestatteten Eckständer und die profilierte Schwelle, die an der Giebelseite mit der folgenden Inschrift versehen ist: „ANNO DATO DEN 25 TAG JUNI 1744 IST DIESER BAU AUFGERICHT VON JOHAN MARTIN BROCK UND ANNA ELISABETHA ZEISS". Das Haus ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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