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Die exponiert an der Ecke Liebfrauengasse, gegenüber der Einmündung der Eichgasse gelegene Hofreite ist im Verhältnis zur Nachbarhofanlage deutlich nach vorne gezogen und hat daher eine besonders markante Wirkung im Straßenbild. Ihr giebelständiges Fachwerkwohnhaus, das vollständig verputzt ist und durch rückwärtige Anbauten verlängert erscheint, wahrt die Proportionen eines Gebäudes des 18. Jahrhunderts, während das links angefügte, außergewöhnlich hohe Hüttenberger Tor mit separater Handpforte und hofabschließendem Wandstück im späten 19. Jahrhundert errichtet sein dürfte. Wohnhaus und Tor sind Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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