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Breites Wohnhaus mit zweifarbiger Klinkerfassade und Sockel aus Polygonalmauerwerk. Das an der Ecke zur Gombertsgasse gelegene Gebäude, das zu einer großen Hofanlage gehört, ist mit seiner außergewöhnlich langgezogenen, dreigliedrigen Traufseite zur Straße orientiert. Wichtige Gestaltungselemente sind die aufwändigen Laibungen der vorwiegend paarweise angeordneten Flachbogenfenster und die farbig abgesetzten Gesimse und Klinkerbänder, die sich am risalitartig vergiebelten Torbau verdichten. Der im Schlussstein des Torbogens mit "1904" datierte Bau, der bereits städtische Formen widerspiegelt, ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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