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Das bis 1824 als Schule genutzte, an der Ecke zur Erbsengasse stehende Gebäude, ein verputzter Fachwerkbau vermutlich des 17. Jahrhunderts, liegt in der Blickachse der gegenüber einmündenden Langstraße. Traufseitig zur Straße orientiert und mit einem Sockel ausgestattet, zeigt es deutliche Auskragungen am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebel. Da auch die Fenster in ursprünglicher Position erhalten sind, zweiachsig in der Giebelfassade, paarweise zusammengezogen an der Traufseite, kann davon ausgegangen werden, dass das Fachwerk der Erbauungszeit insgesamt erhalten ist. Einschließlich des traufseitig zur Erbsengasse stehenden Toranbaus ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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