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Traufseitig orientiertes, zweigeschossiges Schulgebäude von 1840 in schlichten spätklassizistischen Formen. Hauptmerkmale des kubischen Gebäudes, das auf der Vorderseite fünfachsig gestaltet ist, sind der hohe Natursteinsockel, die streng gereihten großformatigen Fenster und das weit vorkragende, flach geneigte Walmdach. Das für die Ortsgeschichte bedeutende Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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