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Schmales, leicht aus der Straßenflucht zurückspringendes Fachwerkhaus. Das zweigeschossige Gebäude, dessen Erdgeschoss in Teilen massiv ersetzt wurde, zeigt in Ober- und Dachgeschoss das bauzeitliche Gefüge des 17. Jahrhunderts. An die sich nach oben verjüngenden Eckständer schließen giebelseitig gerade, weit ausgreifende Streben an, um den mittig angeordneten, einzigen Wandständer ist beidseitig je ein Fenster angeordnet. Das Giebelfeld ist durch eine unregelmäßig laufende Riegelreihe und fünf senkrechte Kurzstreben in den Brüstungsfeldern gegliedert. Das kleine Gebäude sowie die rückwärtige Scheune sind aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |