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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf annähernd quadratischem Grundriss mit linksseitig angefügtem Hüttenberger Tor. Das vollständig verputzte, mit Bruchsteinsockel versehene Gebäude zeigt eine breite, dreiachsige Fassade. Die relativ großen, hochrechteckigen Fenster werden von rechteckigen Schmuckfeldern überfangen, die im Erdgeschoss mit geraden, im Obergeschoss mit flachgiebeligen, hölzernen Abschlüssen versehen sind, so dass sie optisch gestreckt erscheinen. Aufgrund dieser an städtischen Vorbildern orientierten spätklassizistischen Fassadengestaltung, die dem Zeitgeschmack des späten 19. Jahrhundert entspricht, ist das Haus aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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