Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Der etwa 200 qm große Friedhof der jüdischen Gemeinde von Watzenborn-Steinberg liegt östlich von Watzenborn nahe der Straße nach Garbenteich. Auf dem von einer Hecke umgebenen Areal fanden zwischen 1887 und 1938 Bestattungen statt. Einschließlich der Grabsteine, von denen nur noch fünf aufrecht stehen und einschließlich des 1963 errichteten Gedenksteins, der an die 14 Opfer des nationalsozialistischen Terrors erinnert, ist der Friedhof aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |