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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts auf hohem Bruchsteinsockel mit rechtsseitig sekundär angesetzter Torfahrt. Das Fachwerk des Wohnhauses verfügt über eine profilierte Schwelle zwischen Erd- und Obergeschoss, Streben mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und gegenläufigen Fußstreben an den Eckständern. Ein Eckständer des Obergeschosses ist mit einer geschuppten Säule beschnitzt, die am oberen und unteren Ende durch Quadrate betont wird. Das Gebäude mit Torfahrt ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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