Brunnenweg 7
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Gießen, Stadt und Landkreis
Pohlheim
Watzenborn-Steinberg
  • Brunnenweg 7
Flur: 1
Flurstück: 28/2

Das zweifarbige Klinkerwohnhaus, das den straßenseitigen Abschluss einer großen Hofanlage bildet, liegt gegenüber einer Straßeneinmündung. Wichtige Gestaltungsmerkmale der historisierenden Fassade sind der linksseitige Risalit mit abgerundetem Stufengiebel, der von einer korbbogenförmigen Einfahrt bestimmte Mittelteil und der von einem Turmaufsatz bekrönte, einachsige Gebäudeteil rechts. Die durchweg flachbogigen Fenster sind mittels farbig abgehobener Klinkerbänder in die Fassade eingebunden. Bemerkenswert sind weiterhin der von einem durchlaufenden Gesims abgetrennte Sockel mit rustizierter Quaderung, der aufwändig gestaltete Giebel, der mit Hilfe von Klinkerbändern horizontal und vertikal gegliedert ist, und die Welsche Haube des Turmes. Im Schlussstein der Torfahrt die Inschrift bzw. Datierung: „Erbaut 1903". Im Hof rechts der Einfahrt ein niedriges Nebengebäude mit hölzernen Klappläden, das lange als Laden diente. Die den Hof abschließende Scheune leider stark überformt, die nach hinten im Garten gelegene ehemalige Schmiede leider ruinös. Das Anwesen aus ortshistorischen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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