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Torbau der 1589 erstmals erwähnten Hessmühle. Das Gebäude stellt das letzte bauliche Zeugnis der einst vom Flachsbach bzw. vom „Penz" angetriebenen Mühle, die zur Unterscheidung von der nahegelegenen Nussmühle auch als obere Mühle bezeichnet wurde, dar. Das lange, schmale Fachwerkgebäude in ortsbildprägender Lage an der hier zweigeteilten Gießener Straße zeigt eine rein konstruktive Hölzeranordnung mit geschosshohen Streben, die an den Gebäudeecken leicht gebogen sind. Der nördliche Gebäudeteil beherbergt die Tordurchfahrt, deren Kopfstreben einen Segmentbogen ergeben. Das vermutlich im späten 18. oder im frühen 19. Jahrhundert errichtete Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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