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Das vollkommen verputzte, giebelständige Fachwerkwohnhaus mit links angereihtem Hüttenberger Tor steht leicht angewinkelt zur Straßenflucht im Bogen der hier aufgeweiteten Gießener Straße. Es hat einen nach hinten abgestuften Bruchsteinsockel, symmetrisch ausgerichtete Fenster in der Giebelfassade und ein steiles Schopfwalmdach. Aufgrund seiner Proportionen könnte das rückwärtig zweifach verlängerte Gebäude noch im 17. Jahrhundert entstanden sein. Einschließlich der leicht hervortretenden zweiteiligen Toranlage ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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