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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitig angefügter, dreiteiliger Toranlage gegenüber der Einmündung des Brunnenweges. Das mit einem Sockel versehene, vermutlich im 18. Jahrhundert entstandene, vollkommen verputzte Gebäude weist Stuckarbeiten an den Gebäudekanten auf. Seine Eckpilaster sind an den Enden mit Palmetten verziert, während die beiden Friese mit Andreaskreuzen bzw. mit geflochtenen Zweigen geschmückt sind. Die überdachte Toranlage zeigt im Gefach über der gerade abschließenden Handpforte eine filigrane Gliederung durch ein von einer Raute durchzogenes Andreaskreuz. Wohnhaus und Toranlage sind Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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