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Kleines eingeschossiges Wohnhaus auf annähernd quadratischem Grundriss. Das kurz nach der Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert entstandene Gebäude hat eine symmetrisch aufgebaute dreiachsige Fassade mit Flachbogenfenstern, Klappläden und Zwerchhaus. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind weiterhin der klar abgesetzte Sockel, die vertikale Wandgliederung, die weit vorkragende, hölzerne Giebelverdachung und die farblich abgesetzten, feinen Stuckarbeiten mit floralen Motiven. Das Gebäude ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |