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Fachwerkwohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts mit Sockel und Schopfwalmdach. Das giebelständige Haus, an das rechts ein jüngeres Tor angesetzt ist, zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit geschosshohen Schrägstreben und zweiachsiger Fenstergliederung in der Giebelfassade. Die weitgehend geschlossen erhaltene Hofanlage ist wegen ihrer exponierten Lage aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |