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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit überbauter Torfahrt. Das giebelständig zur Straße ausgerichtete Wohngebäude ist derzeit verputzt und durch zwei Fensterachsen gegliedert, sein steiles Satteldach zeigt einen Schopfwalm. Die breite Toranlage ist in Form eines Hüttenberger Tores mit gesonderter Handpforte ausgebildet und schließt an das linksseitige Nebengebäude an. Das große Tor zeigt weit geschwungene Kopfbänder, die einen rundbogigen Abschluss bilden. Auch die Handpforte ist durch gebogene Kopfbänder rundbogig abgeschlossen, das darüber liegende Gefach ist durch ein Kreuz mit jeweils drei eingestellten, schlanken, gedrechselten Stäben gegliedert. Wohnhaus und Torbau sind aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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