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Überdachtes Tor mit Torfahrt und gesonderter Pforte. Das Hüttenberger Tor gehört zu einem traufseitig zur Straße liegenden Fachwerkwohnhaus, das die Ecke zur einstigen Borngasse markiert. Seine beiden Öffnungen schließen bogig ab, die Torfahrt mittels kurzer Kopfbänder, die Pforte mittels Winkelbänder. Sowohl im geschweift geführten Griechischen Kreuz über der Pforte, als auch in den Kopfwinkelhölzern sind Verzierungen in Form von Fächerrosetten angebracht. Eine Inschrift im Sturz der Handpforte ist zwar größtenteils unleserlich, lässt aber die Datierung "1805" erkennen. Das Tor ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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