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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts mit traufseitig vorkragendem Dach. Das auf einem gequaderten Sockel errichtete Gebäude wahrt regelmäßiges, aus schlanken Hölzern bestehendes Fachwerk, das an der Giebelseite symmetrisch aufgebaut ist und geschosshohe Streben an den Eckständern aufweist. Seine regelmäßige Gliederung durch zwei Fensterachsen an der Giebelseite setzt sich auch an den Traufseiten fort. Das über einen hochgelegenen Eingang traufseitig erschlossene Gebäude ist wegen seiner Bedeutung für das Straßenbild aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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