Bornstraße 1, Alte Kirche
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Gießen, Stadt und Landkreis
Rabenau
Allertshausen
  • Bornstraße 1
Alte Kirche
Flur: 1
Flurstück: 124

Die vor etwa achtzig Jahren zum Wohnhaus umgebaute Kirche steht an einer schmalen Seitengasse zwischen Bornstraße und Steinbergstraße, die einst zum Kirchhof führte. Das stark veränderte Gebäude, in dem seit Ende des 18. Jahrhunderts bis 1904 die regulären Gottesdienste stattfanden, wurde im Jahre 1706 als Friedhofskapelle auf den Resten eines romanischen Vorgängerbaus aus dem 13. Jahrhundert errichtet. Damals entstand unter Einbeziehung der massiven, einen Meter dicken Nord- und der im unteren Teil ebenfalls massiven Ostwand, in der das rundbogige, von breiten Laibungssteinen gefasste Portal erhalten blieb, ein in Fachwerk ergänzter Neubau mit dreiseitigem Chorschluss, tief herabgezogenem Schopfwalmdach und achtseitigem, von einer geschweiften Haube bekröntem Dachreiter. Die einstige Kirche, die 1577 erstmals als Filial der Mutterkirche in Londorf urkundlich genannt ist, aber nach dem Baubefund schon wesentlich früher existierte, muss aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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