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Die aus einem Wohn- und einem Wirtschaftsteil bestehende, traufseitig zur Straße orientierte, unter einem gemeinsamen Satteldach zusammengefügte Hofanlage wird vor allem durch ihre Hanglage charakterisiert. Sie gleicht mit ihrem hohen, abgestuften Natursteinsockel den erheblichen Höhenunterschied zwischen der Hintergasse und der Steinbergstraße aus. Das an der Giebel- und an der südlichen Traufseite verschieferte Wohnhaus lässt auf der Vorderseite ebenso wie am östlichen Scheunenteil einfaches Fachwerk mit geschosshohen Schrägstreben erkennen. Als wichtiger Bestandteil des alten Dorfkerns ist das schräg gegenüber dem Rathaus gelegene, langgestreckte Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |