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Das kleine, leicht von der Straßenflucht zurückgesetzte, aus Lungsteinmauerwerk bestehende Backhaus entstand laut der Datierung im Türsturz im Jahre 1949. Seine symmetrisch gestaltete Giebelseite, die Quaderung der Kanten, die gequaderten Laibungssteine des Eingangs und das mittig in das Giebeldreieck eingesetzte Rundfenster prägen den dörflichen Gemeinschaftsbau. Aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen ist der aus der frühen Nachkriegszeit stammende Bau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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