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Gegenüber der Kirche liegt „An der gebrannten Hecke" ein Wasserbehälter. Sein tief in die Böschung eingearbeiteter, von hohen Wangenstützmauern flankierter, flachbogig überwölbter Stollenzugang wird durch eine sorgfältig ausgeführte, symmetrisch gegliederte Lungsteinmauer abgeschlossen. Über dem mittig angebrachten Portal befindet sich im Sturz die Datierung „1915". Der Bau ist Kulturdenkmal aus technischen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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