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Das ehemalige Rathaus, das auch als Back- und Spritzenhaus genutzt wurde, steht exponiert in der Ortsmitte auf einem spitzwinkelig zulaufenden Grundstück zwischen Allendorfer Straße und Steinbergstraße. Es handelt sich um ein im Erdgeschoss massiv in Naturstein erneuertes, verputztes Fachwerkgebäude, das mit seiner Giebelseite auf die Achse der gegenüber einmündenden Borngasse ausgerichtet ist. Wichtige Merkmale sind der mittig in die Giebelfassade eingelassene Eingang zur Backstube, die flachbogigen Fenster auf der südlichen Traufseite und der hochgelegene, über eine steile Freitreppe zugängliche Haupteingang auf der Nordseite. Einschließlich der ummauerten Brunnenanlage im Hof, einer gusseisernen Schwengelpumpe mit Auffangbecken aus Lungstein, ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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