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Im Bornfeld, im westlichsten Gemarkungsteil Allertshausens, steht das zu einer Wassergewinnungsanlage gehörende Pumpenhäuschen. Es ist eingeschossig, hat einen quadratischen Grundriss und wird von einem weit vorkragenden Pyramidaldach mit laternenartigem Abschluss bekrönt. Wichtig Merkmale des aufwändig gestalteten Natursteinbaus sind die gequaderten Kanten sowie die hochrechteckigen, original verglasten Fenster, die durch kantenbeschlagene Laibungssteine in Dreiergruppen zusammengefasst sind. Der Bau ist Kulturdenkmal aus technischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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