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Gesamtanlage historischer Ortskern
Grünberger Straße 25-27, 36-44
Kirchenplatz 1-3, 2-16
Obergasse 2
Die etwa parallel zur Lumda verlaufende Grünberger Straße ist die Hauptachse des Dorfes. Sie ist einschließlich des Einmündungsbereiches der Obergasse im Westen und einschließlich des schräg gegenüber gelegenen Kirchenplatzes aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage ausgewiesen. Besonders wichtiger Bereich dieser Gesamtanlage, die, abgesehen von den hier als Einzeldenkmälern ausgewiesenen Fachwerkbauten, auch vom Ortsgrundriss her schützenswert erscheint, ist der inselartig von Straßen gerahmte, allseitig ummauerte Kirchhof, der bis heute den wichtigsten Akzent im Ortsbild bildet.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |