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Gesamtanlage Obergasse
Obergasse 27-31
Die aus städtebaulichen Gründen interessante Gebäudegruppe umfasst drei Höfe, die im hinteren, sackgassenartigen Bereich der Obergasse den südwestlichen Abschluss bildet. Die eigentlich gegensätzlichen Positionen der großen Hofanlage Nr. 31 zu den unter einem Dach zusammengefassten Nrn. 27 und 29 ergeben ein weitgehend intaktes Bild der Siedlungs- und Gebäudestruktur des bäuerlichen Lebens im 18. und 19. Jahrhundert. Sie sind aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |