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Giebelständiges stattliches Fachwerkwohnhaus des späten 17. oder beginnenden 18. Jahrhunderts. Das zu einer großen Hofanlage gehörende, rückwärtig erweiterte Gebäude ist auf einem Natursteinsockel errichtet und wahrt im Obergeschoss stark dimensioniertes, einfach und regelmäßig aufgebautes Fachwerk der Erbauungszeit. Bemerkenswert sind das mehrfach profilierte Quergebälk, die weit gespreizten, mit Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern versehenen Streben an den Eckständern, die auf der Kante durch Schnitzereien in Form von Viertelkreisen und Diamantquadern hervorgehoben sind. Einschließlich der jüngeren Nebengebäude ist der Bau Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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