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Die nach vorn geöffnete, dreiseitige Hofanlage besteht aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus, einem verlängernden, zum Hof hin vorspringenden Scheunenanbau und einem quer angeordneten Wirtschaftsgebäude. Das Wohnhaus, das mit Ausnahme des erneuerten Giebels verputzt ist, dürfte seinen Proportionen nach im frühen 18. Jahrhundert entstanden sein. Die Gebälkzone zwischen Erd- und Obergeschoss ist durch eine Gesimsverbretterung betont, die Fenster sind größtenteils in bauzeitlicher Position erhalten. Zusammen mit den anschließenden Nebengebäuden hat das Gebäude ortsbildprägende Bedeutung und ist deshalb aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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