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Das im Erdgeschoss massiv erneuerte giebelständige Fachwerkwohnhaus wird im Obergeschoss und in den Giebeln durch regelmäßiges, qualitätvolles Fachwerk aus der Zeit um 1700 charakterisiert. Bemerkenswert sind die weit ausgestellten "Mannfiguren" mit geschwungen geführten Fußstreben und Halsriegeln sowie das am Übergang zum Giebel zu beobachtende Quergebälk aus profilierter Schwelle und gerundeten Füllhölzern. Es ist einschließlich der rückwärtigen Fachwerkscheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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