Grünberger Straße 33
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Gießen, Stadt und Landkreis
Rabenau
Geilshausen
  • Grünberger Straße 33
Flur: 1
Flurstück: 126/1

Die auch von der Obergasse aus

zugängliche Hofanlage besteht aus einem

traufständigen Fachwerkwohnhaus, einem rechtwinkelig angesetzten zweigliedrigen Wirtschaftsteil und einem gegenüber liegenden jüngeren Stallgebäude. Das Wohnhaus ist von einem gequaderten Sockel unterfangen, der den Anstieg zum höher gelegenen Hof ausgleicht. Das nicht einheitliche Fachwerk des heute dreizonigen Gebäudes weist auf eine Erweiterung des ursprünglich zweizonigen, dendrochronologisch in das Jahr 1696

datierte Gebäudes hin. So bezieht sich die im Sockel angebrachte Datierung "1828" auf einen Umbau und auf das

Erdgeschossfachwerk, welches durch

geschosshohe Schrägstreben charakterisiert wird. Das Obergeschoss zeigt allerdings in den beiden vorderen Zonen und auf der einsehbaren Giebelseite ursprüngliche Fachwerkgefüge in Form von symmetrisch angeordneten "Mannfiguren" mit weit gestellten Fußstreben und Halsriegeln sowie profilierten Schwellen und gerundeten Füllhölzern im Bereich des Quergebälks, die auf die Erbauungszeit kurz vor 1700 hindeuten. Das Gebäude bildet zusammen mit der im Winkel anschließenden Fachwerkscheune von 1856 (zweitverwendete Hölzer von 1745) und dem gegenüber angeordneten, weitgehend massivem Stallgebäude von 1890 eine Sachgesamtheit von städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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