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Zweigeschossiges Schulgebäude auf exponiertem Eckgrundstück zwischen Kirchenplatz und Grünberger Straße. Der verschindelte, von zwei gleich gestalteten Halbwalmgiebeln charakterisierte Bau hat einen gequaderten, mit einem Abschlussgesims versehenen Lungsteinsockel und hochrechteckige, symmetrisch angeordnete Fenster. Als markant im Ortsbild gelegenes öffentliches Gebäude, das im späten 19. Jahrhundert errichtet wurde, hat es ortsgeschichtliche Bedeutung und ist daher aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |