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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit geschweiftem Krüppelwalmgiebel und Sockel. Das leicht zurückgesetzte, im Winkel zur Straßenflucht stehende Gebäude ist im Erdgeschoss massiv erneuert, wahrt jedoch im Obergeschoss, wie an der hinten liegenden Traufseite ablesbar, das ursprüngliche Fachwerk, das an der Hofseite durch Putz, an der Giebelseite durch eine Verkleidung verdeckt ist. Auffällig ist außerdem das hohe, steil geneigte Satteldach mit kleinem Krüppelwalm. Da das Haus aufgrund seiner Position zusammen mit dem Nachbarhaus Grünberger Straße 40 straßenraumprägende Bedeutung besitzt, ist es aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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