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Das giebelständige, mehrzonige Fachwerkwohnhaus, vermutlich des 18. Jahrhunderts, liegt markant an der Ecke einer ostwärts geführten, stark abfallenden Seitengasse. Seine breite Giebelseite ist ebenso wie die langgezogene Traufseite vollkommen verkleidet, doch dürfte das Fachwerk, wie die bauzeitlichen Fensterpositionen vermuten lassen, weitgehend erhalten sein. Aufgrund seiner straßenbildwichtigen Funktion ist das Gebäude, das mit einem gequaderten Natursteinsockel und einer seitlichen Freitreppe ausgestattet ist, Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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