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Die seit 1925 als Filial zur neu gegründeten Pfarrei Odenhausen/Lumda gehörende Kirche, die anfänglich Tochterpfarrei von Londorf, später deren Filial gewesen war, unterstand ursprünglich dem Mainzer Archidiakonat St. Stephan und war dem heiligen Nikolaus geweiht. Von der mittelalterlichen Kirche, die inmitten ihres befestigten Kirchhofes gelegen, auch die Funktion einer Wehrkirche hatte, steht, nachdem das alte, niedrige Kirchenschiff in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg durch ein neues, größeres ersetzt wurde, nur noch der Turm. Dieser wohl noch aus dem 14. Jahrhundert stammende, im 15. und 16. Jahrhundert mehrfach veränderte, gotische Chorturm ist einer der spätesten im Kreisgebiet. Er hat einen quadratischen Grundriss und erreicht die ungewöhnliche Höhe von 21 Metern. Außergewöhnlich sind auch die drei ungleich hohen, oben leicht zurückspringenden Geschosse mit umlaufenden Gesimsen, der Wehrgang mit breiten Zinnen und Scharten sowie der als steiles Walmdach ausgeformte Turmhelm, an dessen vier Seiten verschieferte, vorspringende Gauben angebracht sind, die möglicherweise die Funktion von Pechnasen hatten. Wichtige Gestaltungsmerkmale im Inneren sind der mehrfach veränderte, von einem Steinmuster umgebene Triumphbogen, das Maßwerkfenster im Osten aus dem 15. Jahrhundert, ein zweites einfacheres im Süden, zwei Nischen in der Südostecke des Chores, die das ursprünglich tiefer gelegene Fußbodenniveau belegen, sowie das spätgotische Gewölbe mit gekehlten Rippen, die in Eckdienste einmünden. Bemerkenswert sind auch die im Chorraum freigelegten Reste von Wandmalereien, die neben mittelalterlichen Malereien die Fragmente von Engeln und Heiligen, Szenen aus der Leidensgeschichte Christi, und eine Darstellung von Hölle und Himmelstür zeigen, auch geflügelte Putti des 18. Jahrhunderts erkennen lassen. Einschließlich der veränderten Kirchhofmauer, in die an der Ostseite ein Kriegerdenkmal integriert wurde, ist die Kirche aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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