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Der aus gequadertem Lungsteinmauerwerk bestehende, eingeschossige Rechteckbau ist in die Nordwestecke des Kirchhofes integriert. Das schlichte, langgestreckte Gebäude, an das im Osten und Süden die Kirchhofmauer anschließt, hat ein einfaches, weit vorkragendes Satteldach, ein großformatiges Fenster mit Sandsteinlaibungen und zwei Eingänge, über denen die Fachwerkkonstruktion des Giebelfeldes sichtbar ist. Der dörfliche Gemeinschaftsbau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |