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Mit dem giebelständigen Fachwerkwohnhaus beginnt die östliche Randbebauung des Kirchenplatzes. Das giebelständige Gebäude liegt im Knick der hier abbiegenden Straße und nimmt gemeinsam mit dem großen Hof und der rückwärtigen Scheune eine städtebaulich wichtige Position ein. Der im Erdgeschoss verputzte Bau wahrt im Obergeschoss regelmäßig aufgebautes Fachwerk, das in die Zeit um 1700 zu datieren ist. Bemerkenswert sind das Quergebälk, das aus profilierten, an der Unterseite gefasten Schwellen und profilierten Füllhölzern besteht, sowie die weit ausgestellten Streben der "Mannfiguren" und die Streben an den Eckständern, die auf der Giebelseite eine symmetrische Gliederung ergeben. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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