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Gesamtanlage historischer Ortskern
Alsfelder Straße 11, 8-10
Mittelstraße 1-5, 2-8
Die aus den Hofanlagen entlang der Mittelstraße und dem sich aufweitenden Übergang zur Alsfelder Straße gebildete Gesamtanlage stellt den historischen Kern der heutigen Bebauung dar und ist in der einstigen Straßen- und Ortsstruktur weitgehend erhalten. Als letzter, relativ ungestörter Bereich im sonst stark veränderten Ortskern zeigt dieser Abschnitt die bauliche Struktur der schmalen Hofanlagen mit giebelständigen Wohnhäusern auf ihren ursprünglichen Parzellen. Die genannte Bebauung ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |