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Großvolumiges, vollständig verputztes Fachwerkhaus auf großer Parzelle. Das zurück versetzt im Hof liegende, zweigeschossige Gebäude ist durch leichte Geschossüberstände und deren Betonung durch Gesimsbretter horizontal gegliedert. Im Giebelfeld des steilen Satteldaches finden sich noch zwei bauzeitliche, weit auseinander stehende schmale Fenster. Das vermutlich im frühen 18. Jahrhundert errichtete Gebäude ist einschließlich der rückwärtig den Hof abschließenden Fachwerkscheune aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |