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Das voluminöse, von einem hohen Satteldach überfangene, zweigeschossige Gebäude ist mit seiner lang gestreckten Traufseite zur Straße orientiert. Keller- und Untergeschoss sowie der an der westlichen Giebelseite vorgelagerte Anbau, der ursprünglich mit einem Treppenaufgang versehen war, bestehen aus aufwändig gestaltetem Lungsteinmauerwerk, während das Obergeschoss und der Giebel verschindelt sind. Wichtige Gestaltungselemente sind die paarweise angeordneten hochrechteckigen Fenster des Untergeschosses, die zu Dreiergruppen zusammengestellten, kleineren Fenster des Obergeschosses und die Schleppgauben im Dachbereich. Auf einer in das Mauerwerk eingelassenen Inschrifttafel an der früheren Eingangsseite ist zu lesen: „ERBAUT DURCH DIE GEMEINDE KESSELBACH IN DEN JAHREN 1907/08 VON DEM GROSSH. KREISBAUINSPEKTOR BAURAT DREHM ZU GIESSEN." Das Gebäude ist einschließlich der erhaltenen Teile der Einfriedung aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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