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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts. Das über einem gequaderten Sockel errichtete Gebäude, das zu einer nach vorn geöffneten dreiseitigen Hofanlage gehört, war ursprünglich zweizonig, wurde aber später um eine Zone erweitert. Es ist giebelseitig im Erdgeschoss massiv erneuert und ab dem Obergeschoss verschindelt. Aussagekräftiges Fachwerk findet sich im vorderen Teil der zum Hof orientierten Traufseite. Bemerkenswert sind hier die profilierte Schwelle, die gerundeten Füllhölzer, die durch Gegenstreben und Halsriegel ergänzten „Mannfiguren", die baugleichen Strebefiguren an den Eckständern und eine rautenförmig ausgesparte Brüstungsfigur. Zusammen mit der Scheune, deren Fachwerkkonstruktion teilweise noch aus der Erbauungszeit des Wohnhauses stammt, sowie dem Nebengebäude ist das Gebäude aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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