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Das giebelständige verputzte Fachwerkwohnhaus dürfte seinen Proportionen nach im 18. Jahrhundert entstanden sein. Wichtige Merkmale sind die am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebel zu beobachtenden leichten Auskragungen und der den Geländeanstieg ausgleichende gequaderte Sockel. Die Fenster sind an Trauf- und Giebelseite paarweise angeordnet und das Dach zeigt zur Hofseite hin einen Zwerchhausaufbau mit Walmdach. Da im Keller des Hauses, das laut örtlicher Auskunft einem 1933 in die USA emigrierten Juden gehörte, ein Judenbad eingerichtet war, das von einem Brunnen Ecke Mittelstraße/Alsfelder Straße gespeist wurde, ist es aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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