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Vollständig verkleidetes, mehrzoniges Fachwerkwohnhaus des 17. oder 18. Jahrhunderts. Das in seinen Proportionen erhaltene, giebelständige Gebäude hat ein steiles, lang gestrecktes Satteldach und wahrt die originalen Fensteröffnungen. Es wird über eine kleine Freitreppe traufseitig erschlossen. Zusammen mit der zugehörigen Scheune, die mit ihrem Fachwerkgefüge, das schräg gestellte Streben mit gegenläufigen Fußbändern zeigt, ebenfalls die Bauzeit im 18. Jahrhundert bestätigt, den Nebengebäuden und einem gequaderten Mauerabschnitt links der Einfahrt ist die gesamte Hofanlage aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |