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Markant an der Ecke Steinstraße gelegenes mehrfunktionales Gemeinschaftsgebäude. Der vordere, breitere Teilabschnitt des lang gestreckten Baus enthält das Backhaus. Es besteht aus massivem Lungsteinmauerwerk mit gequaderten Kanten und dürfte, wie die von einem Entlastungsbogen überfangene Tür und die gleichartig gestalteten Fensteröffnungen nahelegen, um 1800 errichtet worden sein. Der hintere, schmalere Abschnitt, das Spritzenhaus, besteht aus einfachem Fachwerk und ist durch das durchgehende Dach und den Sockel mit dem Backhaus verbunden. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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