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Von der Straße zurückliegendes, traufseitig zum Hof orientiertes, eineinhalbgeschossiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das mit einem hohen Sockel ausgestattete Gebäude ist auf der Giebelseite verputzt und im Giebel mit geprägten Blechplatten verkleidet. Das einfache, regelmäßig aufgebaute Fachwerk mit geschosshohen Schrägstreben sowie die hochgelegene, von einer Außentreppe erschlossene Eingangstür mit Oberlicht und flachgiebelig abschließender Holzlaibung charakterisieren das schlichte Gebäude, das einschließlich der gepflasterten Zufahrt aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |