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Zweigeschossiges traufständiges Fachwerkwohnhaus mit sekundär angefügtem Scheunen- und Stallteil. Das aus der Straßenflucht deutlich zurückspringende Gebäude weist über einem verputzten Erdgeschoss im Obergeschoss symmetrisch aufgebautes Fachwerk auf, das eine Datierung in das 17. Jahrhundert zulässt. Prägendes Element sind die weit ausgreifenden, gebogenen Streben, deren Fußpunkte am mittigen Bundständer aufeinander treffen. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |