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Giebelständiges Einhaus des 17. Jahrhunderts in städtebaulich wichtiger Position am nordwestlichen Rand der alten Dorfbebauung. Das markante, im vorderen Teil von einem hohen Natursteinsockel unterfangene Fachwerkgebäude, das mit der Straßenflucht abschließt, besteht aus einem Stall-, einem Scheunen- und einem nachträglich erweiterten Wohnteil, die unter einem gemeinsamen Dach zusammengefügt sind. Das Fachwerk ist regelmäßig bzw. symmetrisch aufgebaut und weist außer wandhohen Schrägstreben auch Dreiviertelstreben und eine kurze „Mannfigur" in der Mitte über dem Scheunentor auf. Eine dort angebrachte Inschrift lautet: „ANNO 1651 DEN 3TAG APPRIL HAT JOST ERB DIESEN BAU LASEN AUFRICHTEN DURCH GOTTES GENAD UND/ EHR BEWAHR IHN VOR FEUER UND WASSERSNOTH." Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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