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Exponiertes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts an der Ecke zur Londorfer Straße. Das weitgehend verputzte bzw. verkleidete Gebäude zeigt sein bauzeitliches Fachwerkgefüge lediglich auf der dem Hof zugewandten Traufseite. Bemerkenswert sind die gefaste, profilierte Schwelle, die gerundeten Füllhölzer, die gebogenen Streben an den Eckständern und die mittig angeordnete „Mannfigur" Das markant an der Ecke gelegene Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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