Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Traufständiges Traufenhaus wie Nr. 67, jedoch Fachwerk freigelegt. Über der erneuerten Ladenzone im Erdgeschoss zwei, einen leichten Geschossüberstand aufweisende Obergeschosse in kräftigem Fachwerk, wobei das einfachere 1. Obergeschoss mit den gebogenen Streben und den geraden Brüstungsstreben bereits um 1500 entstanden sein könnte, während das darüber liegende Geschoss mit der Mann-Konfiguration und dem rautenförmigen Brüstungsschmuck aus genasten Viertelkreishölzern später, möglicherweise um 1580 aufgesetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt besaß nämlich der Bensheimer Zimmermann Konrad Faust das Gebäude. Im 17./18. Jh. gehörte es u. a. dem Bensheimer Ratsherrn Nickel Appelmann.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |